Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,875
BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52 (https://dejure.org/1954,875)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1954 - I ZR 265/52 (https://dejure.org/1954,875)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1954 - I ZR 265/52 (https://dejure.org/1954,875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 1954, 333
  • BB 1954, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.01.1951 - I ZR 19/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52
    Das Berufungsgericht geht hiernach zu Recht davon aus, daß die zweifellos geschäftsschädigenden Behauptungen in diesem Rundschreiben zu Zwecken des Wettbewerbs aufgestellt worden seien (BGHZ 3, 270 [277]; BGH Urt. v. 26. Januar 1951 - I ZR 19/50 - bei Lindenmaier-Möhring, § 14 UnlWG Nr. 1).

    Es bedarf aber im vorliegenden Falle keiner Erörterung, ob der Beklagte sich zur Rechtfertigung seines Vorgehens auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen kann, da dieser Rechtfertigungsgrund gegenüber einem auf den Widerruf unwahrer Behauptungen abzielenden Klagebegehren niemals durchgreifen kann (RGZ 95, 343; BGH vom 26. Januar 1951 - I ZR 19/50 - bei Lindenmaier-Möhring § 14 UnlWG Nr. 1).

    Hierbei ist von der im Verkehr üblichen flüchtigen Auffassung auszugehen, wobei eine mißverständliche Fassung zu Lasten des Mitteilenden geht (RG MuW 1925, 238; 1927/28, 25; 1933, 117; RG GRUR 1936, 810; RG JW 1928, 1745; RGSt 44, 143; Urt. d. BGH vom 26. Januar 1951 - I ZR 19/50 - a.a.O.).

  • BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52

    Schwarze Listen

    Auszug aus BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52
    Auch die Verbreitung wahrer, jedoch geschäftsschädigender Tatsachen kann gegen § 1 UnlWG, § 823 Abs. 1 BGB verstossen (BGHZ 8, 142).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52
    Das Berufungsgericht geht hiernach zu Recht davon aus, daß die zweifellos geschäftsschädigenden Behauptungen in diesem Rundschreiben zu Zwecken des Wettbewerbs aufgestellt worden seien (BGHZ 3, 270 [277]; BGH Urt. v. 26. Januar 1951 - I ZR 19/50 - bei Lindenmaier-Möhring, § 14 UnlWG Nr. 1).
  • BGH, 18.01.1952 - I ZR 87/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52
    Ist eine nachteilige Behauptung objektiv unrichtig, so ist der Anspruch auf Widerruf ohne Rücksicht auf Verschulden begründet, wenn die Beeinträchtigung noch fortwirkt (Urt. des BGH v. 18. Januar 1952 - I ZR 87/51 - OGHZ 1, 190).
  • RG, 22.11.1910 - V 669/10

    1. Nach welchen Gesichtspunkten sind Bekanntmachungen im Sinne von § 4 des

    Auszug aus BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52
    Hierbei ist von der im Verkehr üblichen flüchtigen Auffassung auszugehen, wobei eine mißverständliche Fassung zu Lasten des Mitteilenden geht (RG MuW 1925, 238; 1927/28, 25; 1933, 117; RG GRUR 1936, 810; RG JW 1928, 1745; RGSt 44, 143; Urt. d. BGH vom 26. Januar 1951 - I ZR 19/50 - a.a.O.).
  • RG, 06.03.1930 - VI 296/29

    1. Zum Begriff des Treuhandverhältnisses. 2. Kann Erwerber eines Grundstücks im

    Auszug aus BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52
    Da es einen typischen Treuhandvertrag nicht gibt, hat das Reichsgericht es mehrfach als unfruchtbar herausgestellt, einen Vertrag als Treuhändervertrag zu bezeichnen und danach entscheiden zu wollen (RGZ 127, 341 [345]; RG LZ 1913, Spalte 395).
  • RG, 06.03.1940 - VI 176/39

    1. Kann der Widerruf ehrverletzender Behauptungen unabhängig davon, ob den, der

    Auszug aus BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52
    Das Rechtsschutzinteresse an der Beseitigung dieser widerrechtlichen Störung durch einen Widerruf ist hiernach zu bejahen (RGZ 163, 210).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Aus der unterstellten Richtigkeit der geübten Kritik folgt jedoch noch nicht, daß sie ohne weiteres oder doch grundsätzlich als rechtmäßig anzusehen wäre und deshalb nicht unter § 1 UWG fallen könne, sofern nicht besondere erschwerende Umstände hinzutreten (KG GRUR 1944, 34, 35; BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; GRUR 1952, 582, 584 - Sprechstunden; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung - für den Fall der Bezugnahme auf persönliche Verhältnisse des Mitbewerbers - Urt. v. 18. Dezember 1956 - I ZR 40/55-S. 19; BGH GRUR 1959, 488, 489 - Konsumgenossenschaft; GRUR 1961, 288, 289 - Zahnbürsten; GRUR 1961, 237, 241 - TOK-Band; GRUR 1961, 85, 90 - Pfiffikus-Dose; Baumbach/Hefermehl aaO Übersicht 1 zu §§ 14, 15 UWG).
  • BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53

    Rechtsmittel

    Gegenstand der Klage sind daher nur die in diesem Satz enthaltenen Wettbewerbsverstöße der Beklagten; denn es ist anerkannten Rechts, daß bei mehreren in einem Schriftstück enthaltenen unzulässigen Behauptungen gegen jede widerrechtliche Behauptung ein selbständiger Unterlassungsanspruch besteht (BGH GRUR 1954, 333 [335]).

    Bei der Beurteilung der Lauterkeit oder Unlauterkeit eines Verhaltens darf dieses nicht in seine einzelnen Elemente zerlegt und getrennt beurteilt werden; es muß vielmehr das Tun in seiner Gesamtwirkung betrachtet werden (BGH GRUR 1951, 412 [413]; GRUR 1954, 333 [335]; RG MuW XXXI, 523).

  • BGH, 22.05.1964 - Ib ZR 138/62

    Antrag auf Unterlassung nicht erweislich wahrer Tatsachenbehauptungen -

    Dabei ist von der im Verkehr üblichen flüchtigen Auffassung auszugehen, wobei eine mißverständliche Fassung zu Lasten des Mitteilenden geht (BGH GRUR 1954, 333, 335 zu II - Molkereizeitung; 1951, 283, 285 - Möbelbezugstoffe).

    Nach anerkannter Rechtsprechung entfällt nämlich der Schutz der Wahrnehmung berechtigter Interessen dann, wenn sich die Unwahrheit der kreditschädigenden Behauptungen herausgestellt hat (BGH GRUR 1960, 500, 504 zu A II - Plagiatsvorwurf; 1954, 333, 337 zu IV - Molkereizeitung; 1951, 283, 285 - Möbelbezugsstoffe; RGZ 95, 339, 343).

  • BGH, 18.12.1956 - I ZR 40/55

    Rechtsmittel

    Zu beachten ist die im Wirtschaftsverkehr übliche flüchtige und ungezwungene Auffassung (vgl. u.a. RG MuW 1935, 429 [432]; BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa; BGH NJW 1951, 352 - Polstermöbel; BGH GRUR 1954, 333 [335] - Molkereizeitung; BGH I ZR 205/53 vom 5. Juli 1955 - Sprechstunden II).

    Auch wahre Mitteilungen, die mithin aus § 14 UnlWG nicht verfolgbar sind, können gegen § 1 UnlWG verstoßen, insbesondere gehässige oder herabwürdigende Äußerungen, mit denen man den Mitbewerber zu vernichten sucht (RG MuW 1913/14, 323 [326], RG GRUR 1944, 34 [35], BGH GRUR 1954, 333 [335] - Molkereizeitung).

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Leser den Artikel nicht genau, vollständig und mit scharfer Überlegung gewissermaßen studiert, daß vielmehr das Durchschnittspublikum ihn nur oberflächlich prüft (Urteil des Senats vom 23.11.1954 - I ZR 265/52 -).
  • LG München I, 15.07.2003 - 33 O 8429/03
    Daraus folgt aber nicht, dass wahre Behauptungen oder Werturteile über die Person des Mitbewerbers, sein Unternehmen oder seine Waren- oder Dienstleistungen wettbewerbsrechtlich stets erlaubt seien; § 14 wird vielmehr ergänzt durch die Generalklausel des § 1 UWG (ständige Rechtsprechung; BGH GRUR 1954, 333 - Molkereizeitung; GRUR 1962, 45 - Betonmittelzusatz - GRUR 1990, 1012, 1013 - Pressehaftung).
  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65

    Kuppelmuffenverbindung

    Die Werbebehauptung ist nicht nur in einem besonderen Absatz des Schreibens gebracht; es ist vor allem nicht festgestellt, daß sie mit den bereits erörterten Werbebehauptungen in einem Sachzusammenhang stehe, wozu ausreichen würde, wenn sie den von ihnen ausgehenden irreführenden Eindruck verstärkte oder das Gesamtbild des Angebots zusätzlich entstellte (vgl. BGH GRUR 1954, 333 - Molkereizeitung).
  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54

    Rechtsmittel

    Die mißverständliche Fassung einer Werbung geht aber nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des Werbenden (Urteil des Senats vom 23. Februar 1954 - I ZR 265/52).
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

    Diese rechtliche Behandlung war geboten, weil die Klägerin die Unterlassung dieser Werbung zum Gegenstand eines gesonderten Klagebegehrens gemacht hat und, wie der erkennende Senat für den insoweit gleichliegenden Fall des § 14 UWG bereits entschieden hat, bei Vorliegen mehrerer in einer Urkunde zusammengefaßter Äußerungen der Verletzte selbständige Unterlassungsansprüche gegen jede der darin enthaltenen unzulässigen Werbebehauptungen hat (BGH GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung), liegt es solchenfalls so, daß erst der Zusammenhang der angegriffenen Behauptung mit den übrigen in der Urkunde enthaltenen Äußerungen die Wettbewerbswidrigkeit zu begründen vermag, dann ist allerdings ein Anspruch nicht auf Unterlassung schlechthin, sondern nur auf Unterlassung einer Wiederholung in dem betreffenden Zusammenhange gegeben; ist aber umgekehrt die angegriffene Behauptung für sich allein wettbewerbswidrig, so ist der Unterlassungsanspruch, auch wenn die Behauptung bei Heranziehung der weiteren in der Urkunde enthaltenen Ausführungen sich als gerechtfertigt erweisen könnte, jedenfalls dann begründet, wenn der Beklagte im Rechtsstreit die Wettbewerbswidrigkeit der Behauptung schlechthin in Abrede stellt und damit die rechtliche Grundlage für die Besorgnis schafft, daß er sie künftig wiederholen oder erstmals aufstellen werde.
  • BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63

    Untersagung der Führung einer Geschäftsbezeichnung - Rechtmäßigkeit der

    Für die Ermittlung der Verkehrsauffassung ist von der Erfahrung auszugehen, daß Ankündigungen nur selten aufmerksam gelesen, vielmehr vom Durchschnittspublikum in der Regel nur oberflächlich nach ihrem Gesamteindruck, insbesondere nach den herausgestellten Schlagzeilen beurteilt werden (BGH GRUR 1951, 412, 413 - Werbetext; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung; GRUR 1955, 342, 344 - Rheinpfalz).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60

    Deutsche Miederwoche

  • LG München I, 15.07.2003 - 33 O 8056/03
  • BGH, 26.03.1976 - I ZR 2/75

    Irreführung des Verkehrs durch die Angabe "10 Jahre Garantie gegen Abblättern,

  • BGH, 30.11.1962 - I ZR 67/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.05.1961 - I ZR 12/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1960 - I ZR 99/59

    Unterlassungsanspruch bei geschäftlicher Verleumdung - Unrichtigkeit einer Angabe

  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 97/64

    Zahlung eines Restbetrages für Kommissionsware - Verrechnung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht